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Ausgangssituation
Nutzen
Beteiligungsanlässe
Positionierung
Beteiligungspolitik
Informationsbedarf
Kurzprofil
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- Agio
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Aufgeld, das über den Nennwert von Geschäftsanteilen hinaus bei einer Beteiligung gezahlt wird (Nennwert + Agio = Ausgabepreis)
- Asset Deal
- Erwerb der einzelnen Wirtschaftsgüter eines Unternehmens anstelle der Anteile.
- Beteiligungsvertrag
- Regelwerk des künftigen Miteinanders von Beteiligungsnehmer und -geber, bei Mezzanine-Beteiligungen i.d.R. abschließend, bei Direktbeteiligungen als Rahmenvertrag, der um weitere Vereinbarungen ergänzt wird.
- Bridge-Finanzierung
- Überbrückungsfinanzierung zur Vorbereitung eines Börsenganges, vor allem mit dem Ziel, die Eigenkapitalquote zu verbessern.
- Business Angel
- Vermögende Privatperson, die sich an einem Unternehmen (meist in der Frühphase) mit Kapital und aktiver Unterstützung beteiligt.
- Co-Venturing
- Beteiligung an einem Unternehmen durch mehrere Co-Investoren.
- Business-Plan
- Geschäftsplan eines Unternehmens, dessen Unternehmenskonzept, Geschäftsmodell und Unternehmensplanung auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgelegt sind.
- Buy Back
- Bestimmte Form des Exits, bei dem der Rückkauf von Anteilen durch einen bestehenden Gesellschafter erfolgt.
- Cash flow
- Aus der GuV-Rechnung abgeleiteter Zahlungsmittelüberschuß während einer bestimmten Periode, dient als Indikator für die Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens.
- Corporate Venture
- Beteiligungsfinanzierung durch Industrieunternehmen, die neben hohen Renditen auch ein strategisches Konzerninteresse verfolgen.
- Direktbeteiligung
- Mit der Direktbeteiligung (auch: offene Beteiligung) ist die vollumfängliche gesellschaftsrechtliche Position des Beteiligungsgebers verbunden.
- Discounted Cash flow
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Verbreitetes Verfahren zur Bestimmung des Unternehmenswertes durch Bildung der Barwerte zukünftig erwarteter Cash flows.
- Due Diligence
- Detaillierte Prüfung und Bewertung der aktuellen sowie potenziellen Chancen und Risiken des Zielunternehmens durch den Investor als Basis der Beteiligungsentscheidung sowie evtl. Auflagen für das Beteiligungsverhältnis. Je nach Konstellation werden für die Due Diligence externe Spezialisten beauftragt und / oder interne Ressourcen herangezogen.
- Early Stage (Frühphase)
- Beteiligungsfinanzierung in der gründungsnahen Seed- und Start-up-Phase eines Unternehmens.
- EBIT
- „Earnings Before Interest and Taxes“ = Ordentliches Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern. Dient zur Ertragsbewertung auf schuldenfreier Basis. Weitere Variante z. B. EBITDA, bei dem das Ergebnis zusätzlich um Abschreibung (Depreciation) und Tilgungen (Amortisation) bereinigt wird.
- Exit
Veräusserung einer Unternehmensbeteiligung durch den Investor im Rahmen getroffener vertraglicher Regelungen mit der Gesellschaft bzw. den Mitgesellschaftern. Als hauptsächliche Exit-Kanäle werden unterschieden Buy Back, Börsengang (IPO), Trade Sale und Secondary Purchase.
- Frühphase
- siehe Early Stage
- Genussrecht
- Das Genussrecht berechtigt zu einem festgelegten Anteil am Reingewinn und / oder am Liquidationserlös eines Unternehmens, wird im sog. Genussschein verbrieft und beinhaltet weder ein Stimmrecht noch sonstige Rechte am Unternehmen. Genussrechte haben einen rein schuldrechtlichen Charakter und können demnach weitgehend frei gestaltet werden.
- IPO
- „Initial Public Offering“ = Öffentliche Erstemission (Börsengang) von Aktien meist junger Unternehmen.
- Later Stage (Spätphase)
- Finanzierung etablierter Unternehmen in der Expansions- oder Umstrukturierungsphase. Beteiligungsanlässe können i.W. sein: Finanzierung zusätzlicher Produktionskapazitäten, Produktdiversifikation, Innovation und / oder Marktausweitung sowie Management-Buy-Outs bzw. Buy-Ins als mögliche Nachfolgeregelung für den Unternehmer.
- Leveraged Buy-out (LBO)
- Zu einem wesentlichen Teil fremdfinanzierte Unternehmensübernahme, bei welcher der Kapitalinvestor einen Hebeleffekt (Leverage) hinsichtlich der Eigenkapitalrendite erwartet.
- Letter of Intent (LoI)
- Vorvertragliche Absichtserklärung zwischen Unternehmen und Beteiligungsgeber, die ausgehend vom aktuellen Verhandlungsstand das Interesse an ernsthaften Verhandlungen der Beteiligungsfinanzierung dokumentiert. Regelungsinhalt meist: Eckdaten der beabsichtigten Beteiligung, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen/Vorbehalte, Kostenübernahme, Verhandlungsexklusivität.
- Management-Buy-in (MBI)
- Bei einem MBI erfolgt die Unternehmensübernahme durch Kapitalinvestoren unter gesellschaftermäßiger Einbindung eines externen Managements.
- Management-Buy-out (MBO)
- Bei einem MBO erfolgt die Übernahme (nicht unbeträchtlicher) Kapitalanteile eines Unternehmens durch das bisherige Management. Die Kapitalmehrheit hingegen wird i.d.R. durch Kapitalinvestoren übernommen.
- Mezzanine-Beteiligungen
- Als sog. hybride Finanzierungsinstrumente sind dies Varianten zwischen reinem Eigenkapital und Fremdmitteln. Mezzanine-Finanzierungen umfassen Produkte wie stille Beteiligung, partiarisches Darlehen, Nachrangkapital, Genussrechtskapital, Wandelanleihe etc.
- Private Equity
- Oberbegriff für alle Eigenkapital-Finanzierungen nicht börsennotierter Unternehmen durch nicht-industrielle Investoren. Siehe auch Corporate Venture
- Secondary Purchase
- Bestimmte Form des Exits, bei dem der Verkauf von Anteilen eines institutionellen Investors an einen anderen institutionellen Investor erfolgt.
- Seed
- Frühphase eines Unternehmens vor der Marktreife, meist - noch vor Gründung - von der Ausreifung und Umsetzung einer Idee bis hin zum Prototypen.
- Share Deal
- Kauf der Geschäftsanteile eines Unternehmens.
- Spätphase
- siehe Later Stage
- Spin-off
- Ausgliederung und rechtliche Verselbständigung einer Abteilung oder eines Unternehmensteiles aus einem bestehenden Unternehmen/einem Konzern.
- Start-up
- Gründungsnahe Frühphase eines Unternehmens, meist zu Beginn des Markteintritts.
- Stille Beteiligung
- Beteiligung am Handelsgewerbe einer natürlichen oder juristischen Person, die nach außen nicht in Erscheinung tritt (reine Innengesellschaft). Dem stillen Gesellschafter stehen i.d.R. lediglich gesellschafterähnliche Rechte zu. Der stille Gesellschafter stellt für einen fixierten Zeitraum Kapital zur Verfügung, wofür im Gegenzug eine Gewinnbeteiligung eingeräumt wird, i.d.R. verbunden mit einer gewinnunabhängigen Mindestverzinsung.
- Trade Sale
- Bestimmte Form des Exits, bei dem der Verkauf von Anteilen an einen (industriellen) Marktteilnehmer erfolgt.
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG)
- Bei UBGs nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) handelt es sich um Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die insbesondere kleinen und mittleren, nicht börsennotierten Unternehmen den mittelbaren Zugang zu den Kapitalmärkten eröffnen sollen. Determinierend für UBGs sind strenge Anlagegrundsätze für die Beteiligungspolitik, diverse steuerliche Anreize (laufend und bei Veräußerungsgewinnen) sowie das Gebot zur Refinanzierung am Kapitalmarkt.
- Unternehmensbewertung
- Grundlage für die quotale Beteiligung des Investors am Nominalkapital einer Gesellschaft im Rahmen einer Direktbeteiligung. Praxisrelevante Methoden sind z. B. das Ertragswertverfahren und die Discounted-Cash-Flow-Methode, aber auch sog. Multiples (Multiplikatoren).
- Venture Capital
- wörtlich: Risikokapital. Begriff umfasst grundsätzlich alle Formen der Eigenkapitalfinanzierung, wird meist aber eingrenzend für die mit besonderem Risiko behafteten Investitionen in junge Unternehmen (Early stage) verwendet.
- Wandelanleihe
- (auch Wandelschuldverschreibung) von Kapitalgesellschaften ausgegebene Anleihen festen Wertes, die dem Inhaber das Recht einräumen, sie während der Laufzeit zu einem zuvor festgelegten Verhältnis in Anteile / Aktien einzutauschen bzw. zu wandeln. Wird diese Option nicht ausgeübt, wird die Anleihe zum Laufzeitende vom Unternehmen zurückgezahlt.
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